Fanggeräte / Bedingungen

  • 3 Ruten, davon können 2 als Raubfischruten benutzt werden. 
  • Beim Blinkern oder Fischen mit künstlicher Fliege darf insgesamt nur eine Rute benutzt werden. 
  • Das Befahren der Gewässer mit Booten jeglicher Art ist verboten. 
  • Jungangler über 14 Jahre mit Sportfischerprüfung 
    - 2 Ruten, davon eine als Raubfischrute.
    - Spinnfischrute ist nicht gestattet.

Mindestmaße / Hinweise

Aal 50 cm, Forelle 30 cm, Barbe 35 cm, Hecht 50cm, Karpfen 50 cm, Quappe 35cm, Zander 50cm, Schleie 25cm, 
Weißfische und Flussbarsche 24cm, Wels ohne Maß und Schonzeit.

  • Nur die oben aufgeführte Fischarten dürfen entnommen werden.
  • Alle gefangenen Welse müssen entnommen werden. *Entnahmepflicht*
  • Die aufgeführten Fischarten dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden.
  • Untermaßige Fische sind sofort schonend zurückzusetzten. 
  • Es darf nur toter Köderfisch benutzt werden. 
  • Das Tierschutz ist zu beachten. 
  • Jeder gefangene maßige Fisch ist sofort in die Fangmeldung einzutragen. 

Schonzeiten 

Forellen: vom 15.10. bis 15.03.
Hecht Zander: vom 01.01. bis 30.04