Fanggeräte / Bedingungen
- 3 Ruten, davon können 2 als Raubfischruten benutzt werden.
- Beim Blinkern oder Fischen mit künstlicher Fliege darf insgesamt nur eine Rute benutzt werden.
- Das Befahren der Gewässer mit Booten jeglicher Art ist verboten.
- Jungangler über 14 Jahre mit Sportfischerprüfung
- 2 Ruten, davon eine als Raubfischrute.
- Spinnfischrute ist nicht gestattet.
Mindestmaße / Hinweise
Aal 50 cm, Forelle 30 cm, Barbe 35 cm, Hecht 50cm, Karpfen 50 cm, Quappe 35cm, Zander 50cm, Schleie 25cm,
Weißfische und Flussbarsche 24cm, Wels ohne Maß und Schonzeit.
- Nur die oben aufgeführte Fischarten dürfen entnommen werden.
- Alle gefangenen Welse müssen entnommen werden. *Entnahmepflicht*
- Die aufgeführten Fischarten dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden.
- Untermaßige Fische sind sofort schonend zurückzusetzten.
- Es darf nur toter Köderfisch benutzt werden.
- Das Tierschutz ist zu beachten.
- Jeder gefangene maßige Fisch ist sofort in die Fangmeldung einzutragen.
Schonzeiten
Forellen: vom 15.10. bis 15.03.
Hecht Zander: vom 01.01. bis 30.04