Austauschkarten
Ausgabestelle für Austauschkarten: Hotel zum Rathaus, Lange Straße 63, 49632 Essen, Tel: 05434 - 923450
Öffnungszeiten:
Sonntag:12:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Montag:12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag:12:00 Uhr bis 14:00 Uhr - 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Mittwoch:12:00 Uhr bis 14:00 Uhr - 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Freitag:12:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Samstag:15:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Für die Ausgabe der Gastkarten hat jedes Mitglied ab der Generalversammlung im März 2024 ein Ausgabeschein bekommen.
Alle weiteren Informtionen hierzu stehen auf dem Ausgabeschein.
Neuaufnahmen im Verein bekommen diesen mit Ihrem Fischereierlaubnisschein.
Terminkalender Gastvereine
Da auch bei einigen anderen Gastvereinen Angeltermine anliegen, sowie Hegedienste stattfinden. Geben wir hier noch mal die Termine als PDF frei. Damit auch das jeweilige Gewässer beangelt werden kann. Wir bitten diese Termine zu beachten, und gegeben falls, auch noch mal auf der Homepage der Gastvereine sich hier drüber vorab zu informieren.
Übersicht der Vereine worüber der Fischereiverein Essen Oldenburg Austauschkarten hat.
1. Angelsportverein Holdorf
2. Angelsportverein Vechta e.V
3. Tückerverein Goldenstedt
4. Fischereiverein Alfhausen
5. Angelsportverein Bersenbrück
6. Angelsportverein Dohren
7. Angelsportverein Haselünne
8. Angelsportverein Herzlake
9. Angelsportverein Mittelradde Lähden
10. Angelsportverein "Hase" Lehrte
11. Fischereiverein Löningen
12. Sportfischereiverein Quakenbrück
13. Angelsport Westrum - Aselage
Informationen zur Austauschkarte vom Angelsport - Holdorf
Auszug aus dem vorliegenden Fischereierlaubnisschein für den Fischereiverein Essen Oldenburg
Gültig für die Jahre 2022 bis 2024
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
- Art und Zahl der erlaubten Fanggeräte
3 Ruten, davon höchstens 2 Ruten auf Raubfisch oder 1 Spinnangel ( Blinker ) oder 1 Flugangel
oder bis zu 20 Aalleinen mit je 1 Haken nur im Fließgewässer und nur in der Zeit von 18 bis 6 Uhr oder 1 Senke für Köderfische und 1 Aalkorb nur im Fließgewässer falls im Erlaubnisscheinangegeben. Je Rute nur 1 Haken (Einfach, Zwilling, Drilling) erlaubt.
für Jungangler bis zu 14 Jahren
1 Hand - oder Spinnangel( Blinker ) nur unter Aufsicht eines Volljährigen mit Fischerprüfung.
für Jungangler ab 14 Jahre mit Fischerprüfung
2 Hand-oder1 Spinnangel (Blinker) ohne Aufsicht - Mindestmaße
Aal: 45cm, Hecht: 50cm, Quappe: 35cm, Wels: 60cm, Forelle: 25cm, Karpfen: 40cm, Schleie: 30cm, Zander 50cm - Fangverbot (gesetzlich geschützt)
Schlammpeitzger, Schmerle, Bitterling, Steinbeißer,
Bachneunauge, Mühlkoppe - Fangbegrenzung
täglich 2 Karpfen oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Schleien und 10 Weißfische - Eintragungen
Jeder Fang ist sofort in die Fangliste einzutragen. - Schonzeiten
Hecht und Zander vom 01.01. bis 30.04. einschließlich. In der Schonzeit ist das Blinkern und das Angeln mit Köderfischen untersagt. - Köderfische
Es ist gesetzlich verboten die unter Ziffer 2 aufgeführten Fischarten als Köderfische zu verwenden
Bedingungen
Baggersee Mäuseturmteich in Harme
Schongebiet
1. Das Autobahnseitig ausgewiesene Schutzgebiet (rote Pfähle) darf ganzjährig nicht betreten werden.
(Angelverbot)
2. Die Fahrzeuge sind auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.
Heidesee Holdorf
1. Lagern, Übernachten, offenes Feuer und Grillen am Angelplatz sind verboten
Allgemeine Bedingungen
1. Die Fischereierlaubnis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Fischereischein.
2. Vom 14. Lebensjahr an ist der Nachweis der Sportfischerprüfung zu erbringen.
3 Die Fischereiausweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fischereiaufsicht ist zu unterstützen.
4. Ausgeworfene Ruten müssen unter Aufsicht stehen.
5. Das Angeln ist nur von der Uferzone aus gestattet. Eisangeln ist nicht erlaubt.
6. Untermaßige Fisches sind schonend wieder zurückzusetzen
7. Das Befahrender Deiche mit Kraftfahrzeugen ist verboten.
8. Waidgerechtes Verhalten am Wasser wird gefordert.
9. Der Angelplatz ist sauber zu halten, auch dann, wenn der Abfall von anderen stammt.
10. Nur Angeltypische Zelte in typischen Farben sind zugelassen. Dieser Wetterschutz ist so aufzustellen, dass Dritte nicht behindert werden. Offene Feuer sind verboten, kleinere Grilltätigkeiten zum Eigenbedarf sind erlaubt.
11. Die Fangmeldung ist ausgefüllt wieder abzugeben.
Verstöße gegen diese Bestimmungen haben die Einziehung des Erlaubnisscheines zur Folge.
Bei Ausübung der Fischerei während der Vogelbrutzeit am Mäuseturmteich in Harme
wird der Erlaubnisschein sofort eingezogen.
Gewässer auf die sich die Erlaubnis erstreckt:
Fließende Gewässer
1. Der Dinklager Mühlenbachmit Zuflüssen
2. Der Fladderkanal mit Zuflüssen bis ca. 1 km. Vor Einmündung in die Lager Hase (DurchstichWangerpohl)
3. Der Harmer Mühlenbachmit Zuflüssen.
4. Die Aue von Südholtemit Zuflüssenbis zur
Einmündungin den Dinklager Mühlenbach
5. Die Lager Hase bis Wangerpohlbeiderseits.
6. Der Bünner-WehdelerGrenzkanalmit
Zuflüssen bis zur Gemeindegrenze Essen.
7. Der Moorbachmit Zuflüssen.
8. Der Bakumer Bach mit Schierenbach.
Stehende Gewässer
9. Heidesee.
10.Dorfanger.
11.Mäuseturmteich.
Hinweis
Die Vereinigung und die der Vereinigungen angeschlossenen Fischereivereine haften in Ausübung des Fischfanges weder für Unglücksfälle, Sachschäden und dgl.
Vielen Dank für das Einhaltender Bedingungen
Der Vorstand
Befischungsordnung fürs Vereinsgewässer Kalksandsteinsee
Allgemeine Bestimmungen
1. Waidgerechtes Verhalten am Gewässer wird gefordert.
2. Jeder Fischereiausübende muss den Erlaubnisschein sowie den Nachweis der Sportfischerprüfung bei sich führen und sie auf Verlangen vorzeigen.
3. Jeder Angler ist verpflichtet, seinen Angelplatz sauber zu halten, auch dann, wenn der Abfall nicht von ihm stammt.
4. Das liegen lassen oder Weg werfen toter Fische ist verboten.
5. Ausgelegte Angeln dürfen nicht vom Besitzer verlassen werden, auch bei kurzfristigem Verlassen des Angelplatzes müssen die Angeln heraus genommen werden.
6. Die Bestimmungen des Fischereigesetzes über Mindestmaße, Schonzeiten und Beschaffenheit der Geräte sind auf das sorgfältigste zu beachten.
7. Vereinsinterne Sonderbestimmungen über Fangausübung, Beschränkung der Geräte, Schongebiete usw. stehen den gesetzlichen Bestimmungen gleich.
8. Fische sind vor dem Töten zu betäuben. Massige Fische sind nach dem Fang sofort zu töten und sinnvoll zu verwerten. Untermaßige Fische sind vorsichtig vom Haken zu lösen, und sofort ins Wasser zurückzusetzen, selbst dann, wenn sie bluten und mit dem Eingehen gerechnet werden muss.
9 Die Fischereiaufsicht ist in jeder Weise zu unterstützen.
10.Artenschonzeiten:
Hecht vom01.02-30.04.
Während der genannten Schonzeiten ist das Fischen mit Köderfischen, Fischstücken, Blinkern und Wobblern grundsätzlich verboten.
Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten. Bezüglich des lebenden Köderfisches und des Gebrauch eines Setzkeschers verweisen wir auf das Tierschutzgesetz.
Der Verein übernimmt keine Haftung.
11. Uferböschungen und Anwuchs sind zu schützen.
Mindestmaße:
Karpfen40 cm, Zander40 cm, Forelle25 cm, Schleie 25 cm, Aal 45 cm, Hecht 50 cm, Stör 180 cm, alle Weißfische20 cm
Alle anderen Fische gesetzliches Mindestmaß.
Fangmeldungen
Auch Fehlmeldungen sind nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisscheines umgehend bei der Ausgabe der neuen
Scheine abzugeben. Ohne Fangmeldungen kein neuer Erlaubnisschein !!
Es ist jedem Mitglied bekannt, daß es bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen den sofortigen Einzug des Erlaubnisscheines zu erwarten hat. Bei öfteren Verwarnungen wird der Erlaubnisschein eingezogen. Die Fischereiaufsicht hat die Anweisung, in solchen Fällen verschärft vorzugehen.
Besondere Bedingungen
1. In der Zeit, in der vereinsinterne Veranstaltungen stattfinden, sind alle übrigen Gewässer in Holdorf gesperrt.
2. An Tagen, an denen Hegedienste durchgeführt werden ,ist das jeweilige Gewässer gesperrt
3. Nach erfolgten Besatzmaßnahmen sind die Gewässer für eine Woche gesperrt.
Informationen zur Austauschkarte vom Sportfischereiverein Vechta e.V.
Auszug aus dem vorliegenden Fischereierlaubnisschein für den Fischereiverein Essen Oldenburg
Gültig für die Jahre 2023 bis 2025
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Gewässer auf denen sich die Erlaubnis beschränkt:
- Tonbergsee
- Tonkuhle
- Hochzeitswald
- Becken hinter Nemann
Das Befischen der Zitadelle ist verboten!
Die Gewässer sind einzusehen unter: www.sfv-vechta.de
Informationen zur Austauschkarte vom Tückerverein Goldenstedt e.V.
Auszug aus dem vorliegenden Fischereierlaubnisschein für den Fischereiverein Essen Oldenburg
Tauschkarte des Tückerverwein Goldenstedt e. V. für die Hunte im Bereich des Tückervereins
Die Erlaubnis wird bis auf Widerruf erteilt.
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Gewässer auf die sich die Erlaubnis erstreckt:
a) linksseitig von der Kreisgrenze Diepholz
Vechta bis Denghauser Mühlenbach
Hunte Art und Zahl der Erlaubten Fanggeräte
1. 3 Handangeln mit je einem Haken, davon höchstens 2 Raubfischangeln mit totem
Köderfisch bzw. Fischfetzen oder 2 Spinnruten
2. 2 Aalkörben mit höchstens 100 cm Gesamtflügelbreite sowie eine Senke in der
Größe von höchstens 1m2
Jeder Aalkorb muss mit Namen und Adresse versehen sein
Beim Legen von Aalkörben ist das Nieders. Fischereigesetz vom 1. Februar 1978,
Vierter Teil, Abschnitt drei, unbedingt zu beachten. Nach 547darí ein Fließgewässer
durch ständige Fischereivorrichtungen für den Fischwechsel nicht auf mehr als den
halben Querschnitt bei Mittelwasser, vom Ufer aus gemessen, versperrt werden.
5. In den Fischwegen, Durchlässe usw., ist der Fischfang verboten. Die Grenzen sind
50 m ober- und unterhalb.
6. Von Stau-Wehren und 20 m ober- und unterhalb dieser ist jegliche Angelei Verboten
7. Rutenhalter müssen mit Namensschilder versehen sein.
8 Jegliche Angelei ist nur vom Ufer aus erlaubt
Es gelten folgende Mindestmaße:
Karpfen u. Quappen= 35 cm, Hecht = 50 cm Aal u. Zander = 45 cm, Barbe =35 cm, Lachs = 50cm,Meerforelle = 50 cm,
Bach- Regenbogenforelle 28 cm, Wels = 50 cm, Asche = 30 cm Rapfen 0 40 cm, Nase 0 25 cm, Schleie = 20 cm,
Kaulbarsch u. Gründling ohne, für die übrigen Fischarten 0 15 cm.
Das Mindestmaß für Wels ist aufgehoben .Es sind alle Welse zu entnehmen und zu verwerten oder unschädlich zu entsorgen.
Artenschutz:
Der Fang folgender Fischarten ist gesetzlich verboten: Schlammpeitzger, Steinbeißer,
Groppe (Koppe, Mühlenkoppe), Erlitz, Bitterling. Bach- Flußneunauge, Aalleinen sind verboten.
Fangbegrenzung:
Täglich 2 Hechte, 2 Karpfen und 4 Salmoniden. Alle maßigen Fische nach dem Fang sofort zu töten.
Schonzeiten:
Hecht u. Zander vom 01.01. bis 15.05. einschließlich, Lachs vom 15.10. bis15.03 einschließlich,
Meerforelle vom 15.10 bis zum letzten Februartag einschließlich,
Forellen vom 15.10. bis zum letzten Februartag.
Äsche vom 15.10. bis 15.05 Februartag einschließlich.
Informationen zur Austauschkarte Fischerei- und Gewässerschutzvereinigung Hase e.V.
Auszug aus dem vorliegenden Fischereierlaubnisschein für den Fischereiverein Essen Oldenburg.
Gültig für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 (wurde bis auf weiteres verlängert)
Änderungen sind den jeweiligen Vereinen vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen Tierschutzgesetz) gelten für Vorstands- und Austauschkarten folgende Bedingungen:
Mindestmaße:
Aal 50 cm, Aland 35 cm, Asche30 cm, Bach- u. Regenbogenforelle u. Saibling 28 cm, Barbe 35 cm, Döbel 35 cm, Edelkrebs 11cm, Flussbarsch 18 cm, Hecht60 cm, Karpfen 50 cm, Lachs 50cm, Meerforelle 40 cm, Nase 25 cm, Quappe 40 cm, Rapfen 40 cm, Schleie 30 cm, Weißfische 20 cm, Zander 50 cm, Wels (ohne Maß und Schonzeit, Entnahmeverpflichtung)
Schonzeiten:
Hecht und Zander01.01.- 30.04.
Alle Forellenarten, Lachs und Saibling 15.10- 15.04.
Asche01.03.- 15.05.,Flusskrebs01.11. - 30.06.
Ansonsten geltendie gesetzlichenSchonzeiten.
Vom 01.01. bis 30.04. ist jeder Kunstköder verboten.
Fanggeräte:
Es sind 3 Ruten erlaubt, davon können 2 Ruten als Raubfischrute
genutzt werden.(Die gesetzlichen Bestimmungen zum Köderfisch gebrauch sind zu beachten.) Des Weiteren max. 5 Köderfische, auch
unter mäßige ,nur aus dem beangelten Gewässer.)
Jugendliche unter 16 :2 Ruten auf Friedfisch.
Jugendliche ab 16: 2 Ruten, davon eine auf Raubfisch.
Fangbegrenzungen pro Tag:
2 Karpfen
2 Forellen oder Aschen
2 Raubfische(Hecht, Zander)
Eine Fangliste ist bei Entnahmegefangener Fische unbedingt
aus zufüllen und abzugeben!
Gewässer, auf die sich die Erlaubnis erstreckt:
Fischereiverein AIfhausen
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Hase: Von Herkenhofs Brücke bis zur Ableitermündung
Ableiter: Von der Mündung in die Hase bis zum Überlaufwerk
Üffelner Aue: Von der Mündung in den Ableiter bis zur B 68 Hesepe.
Besondere Bedingungen
Hecht-und Zanderschonzeit vom 1.Januar bis einschließlich 15.Mai. In dieser Zeit ist jeder Kunstköder und Köderfisch verboten.
Fangbegrenzungen pro Tag: 1 Hecht, 1Karpfen, 1Zander, 1Forelle, 10 Weißfische (incl. 5 Köderfische)
Jeder gefangene und entnommene Fisch ist direkt nach dem Fang in die Fangliste einzutragen. Vor her darf nicht weiter geangelt werden.
Das Senken und Angeln vom Bauwerk Horst ist verboten. Beim Spinnfischen ist nur 1 Spinnangel erlaubt (keine weiteren Ruten)
Von den im Entnahmefenster aufgeführten Fischarten darf einmal pro Jahr und Angler das Höchstmaß überschritten werden.
Entnahmefenster:
Hecht: 60 cm-85 cm
Karpfen: 50 cm-75 cm
Zander: 50 cm-70 cm
Fische, die im Laich stehen ,müssen zurück gesetzt werden.
Angelsportverein Bersenbrück
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Hase:
In der Fischereigenossenschaft Hase II von der Einmündung des Ableiters des Haserückhaltebeckens (Alfsee) in die Hase bis Meschers Brücke.
Mühlenhase:
Förstergraben in der Hemke. Achtung: Sperrstrecken bei der Fischtreppe beachten!
Besondere Bedingungen:
Fangbeschränkungen: max. 10 Weißfische.
Angelsportverein Dohren
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Lager Bach: Von Einlauf Etelerbach in Wettrup bis zum Einlauf in die Hase. Von der Welle bis zum Sammelbecken Rußland. Ab Brücke Andrup bis
zur Hase flussabwärts nur rechtsseitig. Auf den Gebieten der Privat Eigentümer sind diese gegen Vorlage des Personalausweises kontrollberechtigt.
Angelsportverein Haselünne
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Hase: Von der Gemeindegrenze Herzlake bis Brücke Hamm-Bückelte beidseitig
Grofer See:
Campingplatzsee:
Altarm Bickelte: Angelverbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang laut Kalender.
(Kein Nachtangeln!)
Altarm Wehlage: Angelverbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang laut Kalender.
(Kein Nachtangeln!)
Kein Angeln erlaubt in der Zeit vom 01.04 bis zum 01.06.
Altarm Cordes Andrup 1 : Angelverbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang laut Kalender.
(Kein Nachtangeln!
Altarm Rhin: Angeln nur von der Waldseite
Besondere Bedingungen
Das Blinkern mit Kunstköder und Fischen mit der Fliegenrute ist nur in der fließenden Hase erlaubt.
Futterbeschränkung 2 Ltr. (nass) für alle stehenden Gewässer.
Angelsportverein Herzlake
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Hase: Beidseitig ab Mündung Hahnenmoorkanal
Rechtsseitig bis Einmündung Südradde
Linksseitig bis Gemeindegrenze Andrup (Flusskilometer 40,4)
Angelsportverein Mittelradde Lähden
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Mittelradde:
Linksseitig Grenzgraben Vinnen-Ahmsen bis Brücke Westerlohmühlen.
Rechtsseitig Grenzgraben Wieste- Lahn bis Brücke Westerloh- Berßen.
Riehe: Gesamter Lauf.
Angelsport "Hase" Lehrte
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Hase: Von der Brücke Hamm bis Brücke Bokeloh beidseitig, außer Innenseite ehemaliger Altarm Bückelte.
Angelverbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (laut Kalender)
1.5km stromabwärts der Mittelraddemündung
Mittelradde: von der Brücke Westerloh-Berßen rechtsseitig und ab Weslohmühlenbeidseitig bis zur Einmündung in die Hase
Riehe: gesamter Lauf
Fischereiverein Löningen
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Hase: Beidseitig von der Brokstreeker Brücke bis zur Düenkamper Bricke
Südradde: In den Gemeinden Löningen, Lastrup und Lindern.
Vogelschutzgebiet! In der Brut-und Setzzeit vom 1.04 bis 15.07 komplettes Angelverhot!
Löninger Mühlenbach: In den Gemeinden Löningen und Lastrup.
Elberger See:
Altarme: Carl Lange und Haseknie (Löningen), Heckenkölke (Böen), Bunnen, Schelmkappe und Ehren.
Besondere Bedingungen:
Eisfischen, Köderboote und Befahren von Wiesen und Privatgrundstücken verboten!
Elberger See: Pro Tag dürfen maximal 10Weißische mit genommen werden.
Angelstrecken mit Schafhaltungen der Hase dürfen nicht befahren und befischt werden. Der Merschsee ist für Gastangler und Personen mit Austauschkarten gesperrt!
Sportfischereiverein Quakenbrück
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Große Hase: Von Nabers Brücke Brokhagenstau, beidseitig. An den Dienstagen der Monate Novenber und Dezember darf nicht geangelt werden.
Sohlgleite am Schützenhof: In der Sohlgleite selbst und 50 Meter oberhalb und unterhalb der Rauen Rampe ist beidseitig keinerlei Fischfang erlaubt. Aufgestellte Schilder sind zu beachten.
Kleine Hase: Vom Bootshaus bis zum Freibad beidseitig. Von der Unterführungen der Bahn bis Wellinghorst Schleuse beidseitig.
Wrau: Vom Überleiter bis zur Einmündung beidseitig
Grother Kanal: Von der Bahn bis Einleiter Bohlenbach.
Rennplatzteich: Reusen, Senken, Boote und Köderboote sind untersagt. Das Befischen der Gräben und Biotope ist nicht gestattet.
Deichsee, Baggerkuhle in Borg: Reusen, Senken, Boote und Köderboote sind untersagt.
Besondere Bedingungen:
Fangbeschränkungen: max. 15 Weißfische. Vom01.01- 30.04.ist das Fischen mit Kunstködern (Blinker, Wobbler, usw.) und Köderfischen / Fischfetzen untersagt.
Futterbeschränkung in Stillgewässern max. 1 kg Trockenfutter, Mais oder Boilies. Lebendköder ohne Beschränkung.
Angelsportverein Westrum - Aselage
Änderungen sind den jeweiligen Verein vorbehalten.
Aktuelle Informationen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Vereine vor Angelbeginn zu entnehmen. Oder bei den jeweiligen Vorstand an zu fragen, um Missverständnisse vorab zu klären.
Hase: Von der Kreisgrenze Cloppenburg (Flusskilometer 50,3) bis Einlauf Hahnenmoorkanal in die Hase (einschließlich Mündungsbereich)