Fangplatz Nr. 7 = Essener Kanal: Von der Einmündung Große Mühlenhase bis zum Zusammenfluss
Dieser Gewässerabschnitt ist auch für die Gastkarten Angler freigegeben.
Beschreibung:
Der Essener Kanal erstreckt sich von der Einmündung der Große Mühlenhase bis zum Zusammenfluss als ein künstlicher Wasserlauf. In diesem Abschnitt zeichnet sich der Kanal durch eine starke Begradigung aus, wobei der letzte Abschnitt vor dem Zusammenfluss seinen ursprünglichen Verlauf beibehalten hat. Die Anwesenheit von überhängenden Bäumen und Sträuchern entlang dieses Abschnitts macht ihn zu einem besonders attraktiven Fangplatz für Barsche, Zander, Hechte und verschiedene Weißfischarten. Die Wassertiefe variiert hier vor dem Brockhagenstau je nach Jahreszeit zwischen 2,5 und 3 Metern.
Dieser Gewässerabschnitt weißt eine Länge von 4,3 Kilometer auf.
"Die Koordinaten markieren den Anfangs- und Endpunkt des zugelassenen Gewässerabschnitts."#
Allgemeine Hinweise
- Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
- In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.
- Bei Veranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
- Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
- Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
- Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
- Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen.
- Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
- Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen.
- Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leiste
Gewässerverordnung:
- Gewässerordnung ist gerade in Überarbeitung.