Allgemeines Jugend
- Der Nadamerbach ist von der Straßenbrücke "Auf dem Kamp" bis zum Einlauf in die Lagerhase Fischschonbezirk.
Hier ist das Angeln verboten. - Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
- In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.
- Bei Veranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
- Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
- Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
- Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
- Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen.
- Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
- Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen.
- Allgemeine Regelungen zu den Gewässern sind auf der Internetseite des Vereins vermerkt.
- Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Fangbeschränkung:
In den Sillgewässern 10 - 13 pro Angeltag. 2 Karpfen, 2 Hechte, 2 Zander, und 6 Forellen, die nur getötet mitgenommen werden dürfen.
Erlaubte Fanggeräte:
Bis 14 Jahre: 2 Friedfischruten nur unter Aufsicht eines Erwachsenen Vereinsmitglied, zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung.
Ab 14 Jahre mit einer Sportfischerprüfung: 2 Ruten, davon kan eine als Raubfischrute benutzt werden. Oder eine Spinn- oder Flugangel.
Mindestmaße: Aal 50 cm / Forelle 30 cm / Barbe 35 cm / Hecht 50 cm / Karpfen 50 cm / Quappe 35 cm / Zander 50 cm / Wels 50 cm
Schleie 25 cm / Meerforelle 40 cm / Lachs 60cm / Edelkrebs 11 cm (Diese Fische dürfen nicht als Köderfisch benutzt werden).
Nach Tierschutzgesetz dürfen nur tote Köderfische benutzt werden.
Mindestmaß: Weißfische und Flussbarsche 20 cm.
Untermäßige Fische sind sofort zurück zu setzen. Schwarzmundgrundel, Flussgrundel, Kessler - Grundel müssen entnommen, getötet werden.
Artenschutz: Es ist verboten, folgende Arten zu fangen: Alle Neunaugen, Bachschermle, Bitterling, Schlammpeitziger, Steinbeißer und Stör.
Schonzeiten:
Bachforelle von 15.10. bis 15.02.
Lachs und Meerforelle von 15.10. bis 15.03
Hecht und Zander (Fließgewässer) von 01.01. bis 30.04.
Hecht und Zander (Stillgewässer) von 01.02. bis 30.04