Fangplatz Nr. 4 = Lager Hase: Von der Straßenbrücke Bevern - Qaukenbrück (Artlandstraße) bis zur Einmündung in Große Hase
Dieser Gewässerabschnitt ist auch für die Gastkarten Angler freigegeben.
Vereinsmitglieder dürfen ab der Brücke Flussaufwärts bis zur Genze Wangerpohl angeln.
Beschreibung:
Der Lagerhase ist ein natürliches Gewässer in Form eines Flusses, das sich über eine Länge von etwa 9.7 Kilometern erstreckt. Mit seiner sehr tiefen aber auch flachen Wassertiefen und seinem sanften Flusslauf bietet er ein unvergessliches Angelerlebnis.
Dieses Gewässer beherbergt nicht nur eine Vielzahl von Weißfischarten, sondern auch Aale, Hechte, Zander, Barsche, Döbel, Welse, Karpfen, haben hier ihre Heimat gefunden.
Entlang des Gewässers ist der Zugang mit Kraftfahrzeugen oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln an vielen Stellen gut möglich, was die Erreichbarkeit für Angler erleichtert. An einigen Abschnitten wird der Bach tiefer und breiter, was zusätzliche Vielfalt beim Angeln bietet.
Es ist zu beachten, dass die Gewässertiefe je nach Jahreszeit variieren kann, von flachen Bereichen mit einer Tiefe von etwa 50 Zentimetern bis hin zu Abschnitten mit einer Tiefe von bis zu 3,5 Meter.
"Die Koordinaten markieren den Anfangs- und Endpunkt des zugelassenen Gewässerabschnitts."
Allgemeine Hinweise
- Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
- In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.
- Bei Veranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
- Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
- Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
- Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
- Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen.
- Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
- Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen.
- Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Gewässerverordnung:
- Das befahren von Ackerflächen und Wiesen mit PKW oder ähnlichen Fahrzeugen um ans Gewässer zu kommen, ist strengstens Verboten. Diese Maßnahme dient dem Erhalt der Vegetation und verhindert potenzielle Schäden an landwirtschaftlichen Anbaugebieten.
- Anpflanzungen und Zäune dürfen nicht beschädigt werden.
- Alle anderen Aktivitäten wie offenes Feuer, Baden sind grundsätzlich verboten.
- Grillaktivitäten sind nur mit einem Gasgrill erlaubt.
- Zuwegungen sollten für alle anderen Angler erreichbar sein.
- Schlauchboote sowie Futterboote sind erlaubt.
- Die Futtermenge sollten dem Gewässer angepasst sein.
- Bei der Ausübung des Angels sollten keine anderen Angler am Gewässer gestört werden, dieses betrifft den Angelplatz und dem Bereich, der befischt wird.
- Vom 01 April bis zum 15 Juli ist die allgemeine Brut,- Setz- Aufzuchtzeit. In dieser Zeit gilt Leinenpflicht für Hunde.
- Damit bei Böschungs- und Erhaltungsarbeiten am Uferbereich unser Gewässer, die Messer der Mähwerke nicht beschädigt werden, bitten wir darum die Aalreusen nicht mit Metallstangen zu befestigen.
- Des Weiteren sind Zuwegungen, die durch Tore gesperrt sind, selbst dann nicht mit PKW oder ähnlichen Fahrzeugen zu befahren, wenn das Tor geöffnet erscheint. Eine klare Kennzeichnung in roter und weißer Farbe macht darauf aufmerksam, dass diese Wege für motorisierte Fahrzeuge gesperrt sind. Es ist von höchster Bedeutung, diese Vorschriften zu respektieren.
- Der Vorstand sowie die bestellten Fischereiaufseher werden einmalige Verwarnung aussprechen, bei wiederholtem Verstoß wird der Fischereierlaubnisschein ohne weiteres einzogen. Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Siehe hierzu die Vereinssatzung §6 Austritt und Ausschluss.
- Bei der Ausübung des Angels sollten keine anderen Angler am Gewässer gestört werden, dieses betrifft den Angelplatz und dem Bereich
der befischt wird. - Ab der ersten Brücke in Ahausen. kommend aus Essen, ist nach der Brücke, Flussabwärts das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen nicht gestattet.