Fangplatz Nr. 8 = Gr0ße Hase: Vom Zusammenfluss bis Brücke Hemmen.
Dieser Gewässerabschnitt ist auch für die Gastkarten Angler freigegeben. 

Beschreibung: 

Die Große Hase entspringt am Zusammenfluss in Ahausen, wo die Flüsse Lager Hase und Essener Kanal zusammenfließen. Dieser Bereich und der weitere Verlauf flussabwärts bieten ausgezeichnete Möglichkeiten zum Angeln auf eine Vielzahl von Fischarten, darunter Hecht, Barsch, Karpfen, Döbel, Brassen und viele weitere Weißfischarten. Gelegentlich werden hier auch Zander und Welse gefangen, was die Vielfalt der Fangmöglichkeiten noch erhöht.

Nach dem Sohlgleiten erreicht die Große Hase eine beeindruckende Tiefe von 6 Metern, abhängig von Jahreszeit und Wetterbedingungen. Weiter flussabwärts, nach den Sohlgleiten, liegt die durchschnittliche Wassertiefe zwischen 2,5 und 3 Metern bis zum alten Farwicker Stau, wo sich erneut Stellen mit einer Tiefe von bis zu 6 Metern finden lassen. 

Entlang des Flusses entstanden nach dem Abbau des damaligen Staus einige schnell fließende Strömungsbereiche, die dem Gewässer eine dynamische Note verleihen. Bis zur nächsten Brücke ist das Angeln erlaubt, was Anglern die Möglichkeit bietet, die reichen Gewässer der Großen Hase in ihrer Vielfalt zu erkunden.

Dieser Gewässerabschnitt weißt eine Länge von 3 Kilometer auf.

Allgemeine Hinweise

  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
  • In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.
  • Bei Veranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
  • Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
  • Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
  • Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen.
  • Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
  • Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen. 
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.

Gewässerverordnung:

  • Das befahren von Ackerflächen und Wiesen mit PKW oder ähnlichen Fahrzeugen um ans Gewässer zu kommen,  ist strengstens Verboten. Diese Maßnahme dient dem Erhalt der Vegetation und verhindert potenzielle Schäden an landwirtschaftlichen Anbaugebieten.
  • Anpflanzungen und Zäune dürfen nicht beschädigt werden.
  • Alle anderen Aktivitäten wie offenes Feuer, Baden sind grundsätzlich verboten.
  • Grillaktivitäten sind nur mit einem Gasgrill erlaubt.
  • Zuwegungen sollten für alle anderen Angler erreichbar sein.
  • Schlauchboote sowie Futterboote sind erlaubt.
  • Die Futtermenge sollten dem Gewässer angepasst sein.
  • Bei der Ausübung des Angels sollten keine anderen Angler am Gewässer gestört werden, dieses betrifft den Angelplatz und dem Bereich, der befischt wird.
  • Vom 01 April bis zum 15 Juli ist die allgemeine Brut,- Setz- Aufzuchtzeit. In dieser Zeit gilt Leinenpflicht für Hunde.
  • Damit bei Böschungs- und Erhaltungsarbeiten am Uferbereich unser Gewässer, die Messer der Mähwerke nicht beschädigt werden, bitten wir darum die Aalreusen nicht mit Metallstangen zu befestigen.
  • Des Weiteren sind Zuwegungen, die durch Tore gesperrt sind, selbst dann nicht mit PKW oder ähnlichen Fahrzeugen zu befahren, wenn das Tor geöffnet erscheint. Eine klare Kennzeichnung in roter und weißer Farbe macht darauf aufmerksam, dass diese Wege für motorisierte Fahrzeuge gesperrt sind. Es ist von höchster Bedeutung, diese Vorschriften zu respektieren.
  • Der Vorstand sowie die bestellten Fischereiaufseher werden einmalige Verwarnung aussprechen, bei wiederholtem Verstoß wird der Fischereierlaubnisschein ohne weiteres einzogen. Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Siehe hierzu die Vereinssatzung §6 Austritt und Ausschluss.
  • Bei der Ausübung des Angels sollten keine anderen Angler am Gewässer gestört werden, dieses betrifft den Angelplatz und dem Bereich 
    der befischt wird.
  • Vom ehemaligen Farwicker Stau, Flussaufwärts darf nur bis Ende Wald (Boxenlaufstall) mit motorisierten Fahrzeug befahren werden. Vom Ende Boxenlaufstall bis zur zweiten Ahauser Brücke ist befahren mit motorisierten Fahrzeugen verboten.
Die ersten Koordinaten zeigen den Anfangspunkt des Gewässerabschnittes, die zweiten Koordinaten den Endpunkt des Gewässerabschnittes.