Fangplatz Nr. 8 = Gr0ße Hase: Vom Zusammenfluss bis Brücke Hemmen.
Dieser Gewässerabschnitt ist auch für die Gastkarten Angler freigegeben. 

Beschreibung: 

Die Große Hase entspringt am Zusammenfluss in Ahausen, wo die Flüsse Lager Hase und Essener Kanal zusammenfließen. Dieser Bereich und der weitere Verlauf flussabwärts bieten ausgezeichnete Möglichkeiten zum Angeln auf eine Vielzahl von Fischarten, darunter Hecht, Barsch, Karpfen, Döbel, Brassen und viele weitere Weißfischarten. Gelegentlich werden hier auch Zander und Welse gefangen, was die Vielfalt der Fangmöglichkeiten noch erhöht.

Nach dem Sohlgleiten erreicht die Große Hase eine beeindruckende Tiefe von 6 Metern, abhängig von Jahreszeit und Wetterbedingungen. Weiter flussabwärts, nach den Sohlgleiten, liegt die durchschnittliche Wassertiefe zwischen 2,5 und 3 Metern bis zum alten Farwicker Stau, wo sich erneut Stellen mit einer Tiefe von bis zu 6 Metern finden lassen. 

Entlang des Flusses entstanden nach dem Abbau des damaligen Staus einige schnell fließende Strömungsbereiche, die dem Gewässer eine dynamische Note verleihen. Bis zur nächsten Brücke ist das Angeln erlaubt, was Anglern die Möglichkeit bietet, die reichen Gewässer der Großen Hase in ihrer Vielfalt zu erkunden.

Dieser Gewässerabschnitt weißt eine Länge von 3 Kilometer auf.

Allgemeine Hinweise

  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
  • In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.
  • Bei Veranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
  • Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
  • Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
  • Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen.
  • Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
  • Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen. 
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.

Gewässerverordnung:

  • Gewässerordnung ist gerade in Überarbeitung.
Die ersten Koordinaten zeigen den Anfangspunkt des Gewässerabschnittes, die zweiten Koordinaten den Endpunkt des Gewässerabschnittes.