Fangplatz Nr. 8 = Gr0ße Hase: Vom Zusammenfluss bis Brücke Hemmen.
Dieser Gewässerabschnitt ist auch für die Gastkarten Angler freigegeben.
Beschreibung:
Die Große Hase entspringt am Zusammenfluss in Ahausen, wo die Flüsse Lager Hase und Essener Kanal zusammenfließen. Dieser Bereich und der weitere Verlauf flussabwärts bieten ausgezeichnete Möglichkeiten zum Angeln auf eine Vielzahl von Fischarten, darunter Hecht, Barsch, Karpfen, Döbel, Brassen und viele weitere Weißfischarten. Gelegentlich werden hier auch Zander und Welse gefangen, was die Vielfalt der Fangmöglichkeiten noch erhöht.
Nach dem Sohlgleiten erreicht die Große Hase eine beeindruckende Tiefe von 6 Metern, abhängig von Jahreszeit und Wetterbedingungen. Weiter flussabwärts, nach den Sohlgleiten, liegt die durchschnittliche Wassertiefe zwischen 2,5 und 3 Metern bis zum alten Farwicker Stau, wo sich erneut Stellen mit einer Tiefe von bis zu 6 Metern finden lassen.
Entlang des Flusses entstanden nach dem Abbau des damaligen Staus einige schnell fließende Strömungsbereiche, die dem Gewässer eine dynamische Note verleihen. Bis zur nächsten Brücke ist das Angeln erlaubt, was Anglern die Möglichkeit bietet, die reichen Gewässer der Großen Hase in ihrer Vielfalt zu erkunden.
Dieser Gewässerabschnitt weißt eine Länge von 3 Kilometer auf.
Gewässerverordnung:
Pkw
- Befahren von Wiesen und Ackerflächen mit motorisierten Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten (Ausnahmeregelungen können bei Vereinsveranstaltungen gelten).
- Ist der Zugang zu einem Deich mit einem Schloss verschlossen, so ist es nicht gestattet diesen mit einem privat erlangten Schlüssel zu öffnen.
- Auf folgenden Abschnitten darf der Deich mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich nicht befahren werden (auch nicht, wenn das Tor geöffnet ist):
- Lager Hase Brücke Ahauser Straße flussaufwärts beidseitig
- Essener Kanal Brücke Ahauser Straße, flussabwärts beidseitig bis Brücke am Stau (Langemeier-Brücke)
- Essener Kanal Brücke Magordestarße/Brookstraße: flussaufwärts und flussabwärts beidseitig
- Böschungen dürfen generell nicht befahren werden.
- Fahrzeuge müssen auf allen Wegen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer, besonders landwirtschaftlicher Verkehr, vorbeifahren können.
Beim Angeln
- Bei der Ausführung des Angelns sollten keine anderen Angler am Gewässer sowie Anwohner gestört werden.
- Kameradschaftliches Verhalten an Gewässern wird gefordert.
- Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für beim Angeln entstandene Sach- oder Personenschäden.
- Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind stets einzuhalten.
- Bei Vereinsveranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
- Angelplatz ist stets sauber zu halten und sauber zu verlassen (auch fremder Müll muss aufgesammelt werden).
- Vegetationen und vorhandene Zäune sind schonend zu behandeln.
- Die Verwendung eines Gas- oder Kohlegrills ist in der Form gestattet, wenn die Vegetation nicht geschädigt wird. Kohlereste sind wie Abfall zu behandeln und mitzunehmen.
- Lagerfeuer (auch in Feuerschalen) sind strikt untersagt.
- Das Aufstellen von Zelten mit Boden, Pavillons, Wohnanhängern etc. ist nicht gestattet. Erlaubt sind nur anglertypische Zelte und Schirme.
- Die Notdurft ist mit einem Klappspaten oder ähnlichem zu vergraben.
- Boote in jeder Form (inklusive Futterboote) sind an folgenden Gewässern verboten:
- Teich Möhlenkamp
- Altarm
- Karpfenteich
- Den Aufforderungen der Fischereiaufseher und des Vorstands sind unbedingt Folge zu leisten.