Karpfenteich 

**Wichtige Information **

Bitte beachten Sie, dass gemäß den Vereinsrichtlinien des Fischereivereins Essen (Oldb.) das Angeln ausschließlich für Vereinsmitglieder gestattet ist. Diese Regelung dient dem Schutz des Gewässer und der Erhaltung eines gesunden Fischbestands.

Nur Mitglieder des Fischereivereins Essen (Oldb.) haben das Recht, in diesem Gewässern zu angeln. 

Informationen zum Gewässer:

Der Karpfenteich in Ahausen ist ein faszinierendes Gewässer, dessen Entstehung eng mit der Geschichte der Hase verbunden ist. Durch die Begradigung des Flusslaufs entstand dieser Teich als natürliche Folge menschlicher Eingriffe in die Landschaft. Früher folgte die Hase einem anderen Verlauf, was bedeutet, dass der Karpfenteich ein natürlich entstandenes Gewässer ist, das dennoch durch menschliche Aktivitäten geformt wurde.

Besonders auffällig ist der niedrige Wasserstand des Karpfenteichs in den Sommermonaten. Die geringe Beschattung durch Bäume führt dazu, dass das Wasser schneller verdunstet und der Pegel sinkt. Dadurch variiert die Gewässertiefe je nach Wetterperiode zwischen 2 Metern und 80 Zentimetern. Diese Schwankungen verleihen dem Teich ein dynamisches und sich ständig veränderndes Erscheinungsbild.

Trotz des niedrigen Wasserstands im Sommer beherbergt der Karpfenteich einen vielfältigen Fischbestand. Besonders erwähnenswert ist der gute Karpfenbestand, der dem Teich seinen Namen verleiht. Daneben finden sich auch zahlreiche Weißfischearten, die das ökologische Gleichgewicht des Gewässers unterstützen. Angler haben zudem die Möglichkeit, einen Hecht zu fangen, was das Angelerlebnis am Karpfenteich zusätzlich spannend macht.

Länge: circa 265 Meter
Breite: circa 20 Meter

Allgemeine Hinweise

  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
  • In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.
  • Bei Veranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
  • Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
  • Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
  • Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen.
  • Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
  • Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen. 
  • Allgemeine Regelungen zu den Gewässern sind auf der Internetseite des Vereins vermerkt.
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Vom 01.03.2024 bis einschließlich zum 31.05.2024 ist jegliches angeln untersagt!
    Der Karpfenteich wird vom 01. bis zum 30.06.2024 ausschließlich für de Jugend freigegeben.
    Ab den 01.07.2024 bis zum 29.02.2025 ist der Karpfenteich durchgehend geöffnet.
    Schonzeiten sind einzuhalten.
Fangbeschränkung:
2 Karpfen, 2 Hechte, 2 Zander, und 6 Forellen, die nur getötet mitgenommen werden dürfen.
 
Schonzeiten: 
Bachforelle von 15.10. bis 15.02.                
Hecht und Zander (Stillgewässer)   vom 01.02. bis 30.04. 
Lachs und Meerforelle  von 15.10  bis 15.03.                
 
Gewässerverordnung Karpfenteich Ahausen
  • Das Befahren der umliegenden Ackerflächen und Wiesen ist verboten. Ausnahme bei einer Vereinsveranstaltung.
  • Anpflanzungen und Zäune dürfen nicht beschädigt werden. 
  • Alle anderen Aktivitäten wie offnes Feuer, Baden sind grundsätzlich verboten. Ausnahme bei einer Vereinsveranstaltung.
  • Grillaktivitäten sind nur mit einem Gasgrill erlaubt.
  • Ein Vorfüttern ist strengstens Verboten. Anfüttern nur am Angeltag 1 Liter plus Maden und Würmer. 
  • Schlauchboot oder Freizeitboot oder ähnliche Hilfsmittel mit oder ohne Benutzung eines E-Motors ist nicht erlaubt.
  • Benutzung eines Futterbootes jedoch erlaubt. 
  • Alle Ruten müssen unter Aufsicht stehen. 
  • Gefangene Fische müssen nach dem Tierschutzgesetz behandelt  und in die Fangliste auf der Fischereierlaubniskarte eingetragen werden.
Der Vorstand sowie die bestellten Fischereiaufseher werden einmalige Verwarnung aussprechen, bei wiederholten Verstoß wird der Fischereierlaubnisschein ohne weiteres einzogen. Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Siehe hierzu die Vereinssatzung §6 Austritt und Ausschluss.