Altarm Herbertz

**Wichtige Information **

Bitte beachten Sie, dass gemäß den Vereinsrichtlinien des Fischereivereins Essen (Oldb.) das Angeln ausschließlich für Vereinsmitglieder gestattet ist. Diese Regelung dient dem Schutz des Gewässer und der Erhaltung eines gesunden Fischbestands.

Nur Mitglieder des Fischereivereins Essen (Oldb.) haben das Recht, in diesem Gewässern zu angeln. Ausnahmeregelung gilt für die Vereine die der "FuG" angeschlossen sind.

Informationen zum Gewässer:

Der Altarm Herbertz ist ein bedeutendes Gewässer, das den ursprünglichen Verlauf der Hase repräsentiert, bevor menschliche Eingriffe seine Gestalt veränderten. Seit seiner Entstehung hat dieser Altarm seine natürliche Form bewahrt und blieb unverändert im Laufe der Zeit. In der Vergangenheit wurden Renaturierungsmaßnahmen an einigen Abschnitten des Altarms durchgeführt, um sein ursprüngliches Erscheinungsbild wiederherzustellen. Diese Bemühungen, die vor einigen Jahren unternommen wurden, trugen maßgeblich dazu bei, den Altarm Herbertz in seiner natürlichen Schönheit zu erhalten.

Der Altarm Herbertz beheimatet eine vielfältige Fischpopulation, darunter einen guten Bestand an Karpfen sowie eine gesunde Population von Schleien. Zusätzlich finden sich dort viele Arten von Weißfischen sowie Hechte und Zander. Trotz seiner reichen Fischvielfalt ist der Gewässergrund aufgrund des Baumbestands rund um den Altarm recht schlammig.

Die Wassertiefe des Altarms schwankt je nach Wetterperiode und beträgt zwischen 1,20 Meter und 2,20 Meter. Diese Schwankungen im Wasserstand verleihen dem Altarm Herbertz eine dynamische Dimension und tragen zu seinem ökologischen Reichtum bei. Insgesamt ist der Altarm Herbertz nicht nur ein wichtiges Gewässer für die lokale Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch ein beliebtes Ziel für Angler und Naturliebhaber, die die unberührte Schönheit dieser natürlichen Umgebung schätzen.

Allgemeine Hinweise

  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
  • In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.
  • Bei Veranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
  • Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
  • Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
  • Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen.
  • Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
  • Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen.
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Fangbeschränkung:
2 Karpfen, 2 Hechte, 2 Zander, die nur getötet mitgenommen werden dürfen.
 
Schonzeiten: 
Bachforelle von 15.10. bis 15.02.                
Hecht und Zander (Stillgewässer)   vom 01.02. bis 30.04. 
Lachs und Meerforelle  von 15.10  bis 15.03.                
 
Gewässerverordnung Altarm Herbertz
  • Das befahren von Ackerflächen und Wiesen mit PKW oder ähnlichen Fahrzeugen um ans Gewässer zu kommen, ist strengstens verboten. Diese Maßnahme dient dem Erhalt der Vegetation und verhindert potenzielle Schäden an landwirtschaftlichen Anbaugebieten.
  • Anpflanzungen und Zäune dürfen nicht beschädigt werden.
  • Alle anderen Aktivitäten wie offenes Feuer, Baden sind grundsätzlich verboten.
  • Grillaktivitäten sind nur mit einem Gasgrill erlaubt.
  • Zuwegungen sollten für alle anderen Angler erreichbar sein.
  • Schlauchboote sowie Futterboote sind nicht erlaubt.
  • Die Futtermenge sollten dem Gewässer angepasst sein.
  • Bei der Ausübung des Angels sollten keine anderen Angler am Gewässer gestört werden, dieses betrifft den Angelplatz und dem Bereich, der befischt wird.
  • Vom 01 April bis zum 15 Juli ist die allgemeine Brut,- Setz- Aufzuchtzeit. In dieser Zeit gilt Leinenpflicht für Hunde.
  • Alle anderen Aktivitäten wie offenes Feuer, Baden sind grundsätzlich verboten.
  • Ein Vorfüttern ist strengstens verboten.
  • Futtermenge am Angeltag sollte dem Gewässer angepasst werden.
  • Offenes Feuer sowie Grillen mit Kohle ist nicht gestattet.
  • Die innenliegen Teiche sind keine Vereinsgewässer, dort ist das Angeln verboten.
  • Erlaubt sind nur anglertypische Zelte, Schirme sowie Pavillons.
  • Der Vorstand sowie die bestellten Fischereiaufseher werden einmalige Verwarnung aussprechen, bei wiederholten Verstoß wird der Fischereierlaubnisschein ohne weiteres einzogen. Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Siehe hierzu die Vereinssatzung §6 Austritt und Ausschluss.