Altarm Herbertz

**Wichtige Information **

Bitte beachten Sie, dass gemäß den Vereinsrichtlinien des Fischereivereins Essen (Oldb.) das Angeln ausschließlich für Vereinsmitglieder gestattet ist. Diese Regelung dient dem Schutz des Gewässer und der Erhaltung eines gesunden Fischbestands.

Nur Mitglieder des Fischereivereins Essen (Oldb.) haben das Recht, in diesem Gewässern zu angeln. Ausnahmeregelung gilt für die Vereine die der "FuG" angeschlossen sind.

Informationen zum Gewässer:

Der Altarm Herbertz ist ein bedeutendes Gewässer, das den ursprünglichen Verlauf der Hase repräsentiert, bevor menschliche Eingriffe seine Gestalt veränderten. Seit seiner Entstehung hat dieser Altarm seine natürliche Form bewahrt und blieb unverändert im Laufe der Zeit. In der Vergangenheit wurden Renaturierungsmaßnahmen an einigen Abschnitten des Altarms durchgeführt, um sein ursprüngliches Erscheinungsbild wiederherzustellen. Diese Bemühungen, die vor einigen Jahren unternommen wurden, trugen maßgeblich dazu bei, den Altarm Herbertz in seiner natürlichen Schönheit zu erhalten.

Der Altarm Herbertz beheimatet eine vielfältige Fischpopulation, darunter einen guten Bestand an Karpfen sowie eine gesunde Population von Schleien. Zusätzlich finden sich dort viele Arten von Weißfischen sowie Hechte und Zander. Trotz seiner reichen Fischvielfalt ist der Gewässergrund aufgrund des Baumbestands rund um den Altarm recht schlammig.

Die Wassertiefe des Altarms schwankt je nach Wetterperiode und beträgt zwischen 1,20 Meter und 2,20 Meter. Diese Schwankungen im Wasserstand verleihen dem Altarm Herbertz eine dynamische Dimension und tragen zu seinem ökologischen Reichtum bei. Insgesamt ist der Altarm Herbertz nicht nur ein wichtiges Gewässer für die lokale Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch ein beliebtes Ziel für Angler und Naturliebhaber, die die unberührte Schönheit dieser natürlichen Umgebung schätzen.

Allgemeine Hinweise

Fangbeschränkung:
2 Karpfen, 2 Hechte, 2 Zander, die nur getötet mitgenommen werden dürfen.
             
 
Gewässerverordnung Altarm Herbertz

Pkw

  • Befahren von Wiesen und Ackerflächen mit motorisierten Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten (Ausnahmeregelungen können bei Vereinsveranstaltungen gelten).
  • Ist der Zugang zu einem Deich mit einem Schloss verschlossen, so ist es nicht gestattet diesen mit einem privat erlangten Schlüssel zu öffnen.
  • Auf folgenden Abschnitten darf der Deich mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich nicht befahren werden (auch nicht, wenn das Tor geöffnet ist):
    • Lager Hase Brücke Ahauser Straße flussaufwärts beidseitig
    • Essener Kanal Brücke Ahauser Straße, flussabwärts beidseitig bis Brücke am Stau (Langemeier-Brücke)
    • Essener Kanal Brücke Magordestarße/Brookstraße: flussaufwärts und flussabwärts beidseitig
  • Böschungen dürfen generell nicht befahren werden.
  • Fahrzeuge müssen auf allen Wegen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer, besonders landwirtschaftlicher Verkehr, vorbeifahren können.

Beim Angeln

  • Bei der Ausführung des Angelns sollten keine anderen Angler am Gewässer sowie Anwohner gestört werden.
  • Kameradschaftliches Verhalten an Gewässern wird gefordert.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für beim Angeln entstandene Sach- oder Personenschäden.
  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind stets einzuhalten.
  • Bei Vereinsveranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
  • Angelplatz ist stets sauber zu halten und sauber zu verlassen (auch fremder Müll muss aufgesammelt werden).
  • Vegetationen und vorhandene Zäune sind schonend zu behandeln.
  • Die Verwendung eines Gas- oder Kohlegrills ist in der Form gestattet, wenn die Vegetation nicht geschädigt wird. Kohlereste sind wie Abfall zu behandeln und mitzunehmen.
  • Lagerfeuer (auch in Feuerschalen) sind strikt untersagt.
  • Das Aufstellen von Zelten mit Boden, Pavillons, Wohnanhängern etc. ist nicht gestattet. Erlaubt sind nur anglertypische Zelte und Schirme.
  • Die Notdurft ist mit einem Klappspaten oder ähnlichem zu vergraben.
  • Boote in jeder Form (inklusive Futterboote) sind an folgenden Gewässern verboten:
    • Teich Möhlenkamp
    • Altarm
    • Karpfenteich
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher und des Vorstands sind unbedingt Folge zu leisten.